Ansprache von Erzbischof Stanislaw Gądecki, Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz während der Familiensynode

16-10-2015
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Samstag, den 10. Oktober 2015

Am Anfang möchte ich betonen, dass diese Ansprache nicht nur meine persönliche Meinung, sondern die Meinung der ganzen Polnischen Bischofskonferenz widerspiegelt.

  1. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Kirche in unseren Zeiten wiederverheirateten Geschiedenen im Geist der Barmherzigkeit helfen und ihnen in fürsorgender Liebe beistehen muss, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind.

Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, im Gebet zu verharren, die Pfarrei in ihren Werken der Nächstenliebe und bei Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und das geistliche Leben sowie die Werke der Buße zu pflegen, um so täglich die Gnade Gottes auf sich herabzurufen. Die Kirche soll sich ihnen gegenüber als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken (vgl. Johannes Paul II, Familiaris consortio, 84).

  1. Bei der Lehre über die Kommunionspendung an wiederverheiratete Geschiedene darf sich die Kirche jedoch nicht dem Willen der Menschen unterwerfen, sondern sie muss sich dem Willen Gottes beugen (vgl. Paul VI, Ansprache an die Rota Romana, 28.01.1978, Johannes Paul II, Ansprache an die Rota Romana, 23.01.1992; 29.01.1993; 22.01.1996). Die Kirche darf sich also weder einem falschen Mitleid hingeben, noch sich einer falschen, wenn auch in der Welt sehr verbreiteten, Denkweise unterwerfen.

Die Zulassung jener zur Kommunion, die ohne den sakramentalen Bund “more uxorio” als Eheleute zusammenleben, stünde im Gegensatz zur Tradition der Kirche. Schon die Dokumente der frühen Synoden in Elvira, Arles oder Neocaesarea, die in den Jahren 304 bis 319 stattfanden, bestätigten die kirchliche Lehre, wonach wiederverheiratete Geschieden die eucharistische Kommunion nicht empfangen dürfen.

Grundlage für diesen Standpunkt ist die Tatsache, dass “ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche stehen, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht” (Johannes Paul II, Familiaris consortio, 84; vgl. 1 Kor 11,27-29; Benedikt XVI, Sacramentum caritatis, 29; Franziskus, Engel des Herrn vom 16.08.2015).

  1. Die Eucharistie ist das Sakrament der Getauften, die im Stand der Gnade sind. Die Entscheidung, Personen, die nicht im Stand der Gnade sind, zur Kommunion zuzulassen, würde einen verheerenden Schaden nicht nur für die Familienseelsorge, sondern auch für die Lehre der Kirche über die Heiligmachende Gnade nach sich ziehen.

In der Praxis, würde die Entscheidung, diesen Personen die Kommunion zu spenden, allen die Tür zu diesem Sakrament öffnen, die in der Todsünde leben. Das würde das Beichtsakrament beseitigen und die Bedeutung eines Lebens in der Heiligmachenden Gnade verzerren.

Man muss auch betonen, dass die Kirche eine sogenannte Gradualität des Rechtes nicht akzeptieren darf (Johannes Paul II, Familiaris Consortio, 34).

So wie uns Papst Franziskus in Erinnerung gerufen hat: Wir, die wir hier anwesend sind, haben keine Macht, die Lehre der Kirche zu ändern.

+ Stanisław Gądecki
Erzbischof von Posen
Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz