Erklärung des Sprechers der Polnischen Bischofskonferenz

Im Zusammenhang mit der am 6. März 2023 ausgestrahlten Fernsehreportage von Redakteur Marcin Gutowski im Rahmen der Serie „Bielmo“ [„Augenklappen“] über das Handeln von Kardinal Karol Wojtyła während seiner Zeit als Metropolit von Krakau, habe ich Pater Adam Żak SJ und Pfarrer Piotr Studnicki um einen kompetenten Kommentar gebeten. Sie sind beide Vertreter der zuständigen Institutionen, die der Polnischen Bischofskonferenz unterstehen und für das von der Kirche in Polen aufgebaute System zum Schutz von Minderjährigen und Schutzlosen sowie für die Hilfe für Opfer von sexuellem Missbrauch verantwortlich sind. Im Folgenden wird der mir zugeschickte Kommentar veröffentlicht.

Leszek Gęsiak SJ Sprecher der Polnischen Bischofskonferenz

 

Pater Żak und Pfarrer Studnicki: Eine faire Beurteilung von Wojtyłas Handeln erfordert weitere archivalische Recherchen

Die Fragen der Journalisten erreichten uns während einer dreitägigen Schulung für Priester und Ordensschwestern, die durch sexuellen Missbrauch geschädigte Personen begleiten. Die Schulung ist dem Thema des geistlichen Missbrauchs gewidmet.

Eine weitere Folge der Dokumentarserie „Bielmo“ [„Augenklappen“] von Herrn Marcin Gutowski zeigt Fälle von sexuellem Missbrauch durch Geistliche, mit denen Karol Wojtyła, der Metropolit von Krakau, konfrontiert worden war.

Zwei der vorgestellten Fälle - von Pfarrer Surgent und von Pfarrer Loranc - waren der Öffentlichkeit, dank der journalistischen Arbeit der Redakteure Tomasz Krzyżak und Piotr Litka, bereits seit mehreren Monaten bekannt. Diese Arbeit stützte sich hauptsächlich auf die Prüfung der Akten staatlicher Strafverfahren, die in den Archiven des polnischen Instituts für Nationales Gedenken verfügbar sind. Die Ergebnisse dieser Recherche wurden bereits umfassend kommentiert.

Der dritte Fall - von Pfarrer Saduś - wurde nicht auf der Grundlage staatsanwaltschaftlicher oder gerichtlicher Ermittlungen, sondern aufgrund der Akten der staatlichen Sicherheitsdienste der kommunistischen Volksrepublik Polen geschildert. Durch die im Film dargestellten Quellen kann man die Qualifikation der dem Pfarrer Saduś zugeschriebenen Taten nicht feststellen. Man sollte nicht vergessen, dass nach dem damaligen kanonischen Recht ein absoluter Schutz für Personen unter 16 Jahren galt und nicht, wie heute - seit 2001 - für Personen unter 18 Jahren.

Heute herrscht zweifellos ein viel größeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Folgen von sexuellem Missbrauch, und in der Kirche wurden Verfahren und Methoden entwickelt, nach denen reagiert und geholfen wird. All jenen, die vor Jahren auf diese Weise von Geistlichen geschädigt wurden und die Folgen des erlebten Übels bis heute mit sich herumtragen, bieten wir als Kirche die Aufnahme, das Zuhören und die Unterstützung an. Genaue Informationen dazu gibt es unter zgloskrzywde.pl.

Die Ermittlung der Rolle und eine gerechte Beurteilung der Entscheidungen und Handlungen des Ordinarius der Erzdiözese Krakau, Karol Wojtyła, sowie eine aufrichtige Klärung der Anschuldigungen gegen Kardinal Adam Sapieha erfordern weitere archivalische Untersuchungen.

Pater Adam Żak SJ, Koordinator der Polnischen Bischofskonferenz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen

Pfarrer Piotr Studnicki, Leiter des Büros des Delegierten der Polnischen Bischofskonferenz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen

Translation: A. Jaremko / Büro für Auslandskommunikation der Polnischen Bischofskonferenz

 

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