Aufgrund der zahlreichen Zweifel der Gläubigen in Polen an der am 18. Dezember 2023 vom Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlichten Erklärung Fiducia supplicans zur pastoralen Bedeutung von Segnungen, nach Lektüre ihrer detaillierten Bestimmungen und nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Ständigen Rates der Polnischen Bischofskonferenz, ich möchte eine kurze Erläuterung auf diese Zweifel geben.

Die Erklärung ändert in keiner Weise die aktuelle Lehre der Kirche über Ehe und Familie. Es handelt sich auch nicht um ein Dokument über die kirchliche Ehe- und Familienlehre, sondern vielmehr um das richtige Verständnis des Wortes „Segen“. Wie es in der Erklärung heißt, werden diejenigen, die durch Kirche den Segen Gottes erflehen, aufgefordert, „ihre Gesinnung durch den Glauben zu stärken, durch den alles möglich ist“ und auf „die Liebe zu vertrauen, die zur Einhaltung der Gebote Gottes antreibt“. (Nr. 10).

Da die Ausübung sexueller Handlungen außerhalb der Ehe – das heißt außerhalb der unauflöslichen Verbindung von Mann und Frau, die zur Weitergabe des Lebens offen ist – immer ein Verstoß gegen den Willen und die Weisheit Gottes ist, die im Sechsten Gebot des Dekalogs zum Ausdruck kommen, kann, wer in einer solchen Beziehung [außerhalb der Ehe] steht, den Segen nicht empfangen. Dies gilt insbesondere für Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Auf die Frage: ‚Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?‘, lautet die Antwort: Nein. Wir lesen dies im von Papst Franziskus genehmigten Responsum der Kongregation für die Glaubenslehre vom 22. Februar 2021. „Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.“

In der Erklärung heißt es: „Daher sind Riten und Gebete, die Verwirrung stiften könnten zwischen dem, was für die Ehe konstitutiv ist, nämlich die „ausschließliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern“, und dem, was dem widerspricht, unzulässig.“ Im Responsum von 2021 heißt es: „Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“ Mit anderen Worten: Verwirrung und Skandal lassen sich in diesem Fall kaum vermeiden.

Sowohl in der Erklärung als auch im Responsum heißt es, „dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“. Wir sprechen also von einzelnen Menschen, die in völliger Abstinenz leben. Um jedoch Verwirrung darüber zu vermeiden, dass dies die Zustimmung zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen bedeutet, muss dies auf private Weise erfolgen, außerhalb der Liturgie und ohne Analogie zu sakramentalen Riten. Es sei, wie der Papst betont, Ausdruck der Volksfrömmigkeit. Ein Segen ist dann sinnvoll, wenn ein Mensch in gutem Glauben darum bittet, also sein Leben nach dem in den Geboten zum Ausdruck gebrachten Willen Gottes gestalten möchte. Der Segen soll einem Menschen helfen und ihn stärken, sich von der Sünde zu lösen und ein gutes Leben zu führen.

Pater Leszek Gęsiak SJ
Sprecher der Polnischen Bischofskonferenz
Warschau, 21. Dezember 2023

Übersetzung: kath.net

Siehe auch: Stellungnahme des Sprechers der Polnischen Bischofskonferenz zur vatikanischen Erklärung „Fiducia supplicans“